Da ich selbst gerne Luftaufnahmen mit meiner Drohne mache, wollte ich wissen, wie der Vorgang der Registrierung abläuft und will in diesem Beitrag meine Erfahrungen festhalten.
Hintergrund ist, dass seit dem 1.1.2021 neue Richtlinien der EU gelten, die für Betreiber von UAS (Unmanned Aircraft System), also Drohnenpiloten, einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder definieren. Die EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) muss von den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dementsprechend gibt es in Deutschland vom Luftfahrt Bundesamt die Möglichkeit sich als Betreiber zu registrieren.
Voraussetzungen für die Registrierung
- Haftpflichtversicherung für Drohnen (Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice)
- Gültiges gescanntes Ausweisdokument des Piloten
Die Haftpflichtversicherung ist nicht neu, sondern gilt schon seit 2004 laut Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43.
Die detaillierten Infos sind auf der Website UAS-Betreiberregistrierung des Bundesamts für Luftfahrt aufgeführt.
Der Einstieg in die Registrierung ist benutzerfreundlich und umfasst 6 Schritte, die grafisch in der Kopfzeile dargestellt werden. Damit ist es für jeden sehr einfach sich zu registrieren, wenn er das will.
Nach der Registrierung ist es notwendig eine Online-Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Das LBA stellt dafür Lernmaterialien bereit, die über wichtige Fakten informieren. Den Test kann man ohne das Durcharbeiten der Materialien durchführen. Es ist aber sicherlich sinnvoll sich diese Lerninhalte sich zu Gemüte zu führen.
In meinem Fall habe ich die Schnellvariante gewählt und gleich den Test gemacht, der als Voraussetzung für die Prüfung notwendig ist. Damit wird sichergestellt, dass man die Prüfung erfolgreich absolvieren kann. Durch direktes Feedback im Test stellt der Lernende sofort fest, wo er noch Defizite hat und kann dann gezielt sein Wissen auf den aktuellen Stand bringen. Nachdem dieser Test erfolgreich durchlaufen wurde, kann man sich zur Prüfung anmelden.
Die Prüfung läuft gleich wie der Test ab, umfasst aber 40 statt 20 Fragen. Man hat 40 Minuten zur Verfügung, die aus meiner Sicht ausreichend sind. Ich habe gut die Hälfte der Zeit benötigt und habe mich nicht besonders beeilt. Die Prüfung ist erfolgreich bestanden, wenn mehr als 75% richtig beantwortet wurden.
Mit gesundem Menschenverstand lassen sich die meisten Fragen beantworten. Ich denke, dass jeder der eine Drohne fliegen lassen will, in der Lage sein sollte diese Fragen zu beantworten.
Ziel ist es letzten Endes eine Fernpiloten-ID und UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) zu bekommen. Die Fernpiloten-ID identifiziert den Piloten und die e-ID ist die Nummer, die auf der Drohne anzubringen ist. Weshalb es unterschiedliche IDs gibt, hängt mit den gewerblichen Bertreibern zusammen. Das Unternehmen ist der Betreiber und prinzipiell können mehrere Piloten mit deren Drohne(n) fliegen und Aufnahmen machen.
Die Fernpiloten-ID ist personenbezogen und dient der Ausweisung des Piloten bei einer Kontrolle durch die Behörde. Die Bescheinigung des LBA ist deswegen bei jedem Flug in der Öffentlichkeit mitzuführen. Ich finde gut, dass das auch in digitaler Form auf dem Smartphone sein kann, da man das Smartphone beim Fliegen sowieso immer dabei hat. Die Gültigkeit kann durch den QR-Code auf dem Ausweisdokument geprüft werden. Der Link, der darin codiert ist, führt zur Website des LBA und kann prinzipiell von jedem verifiziert werden, der ein Gerät (z.B. Smartphone oder Tablet) mit QR-Scanner und Internetzugang hat.
Das Dashboard für UAS-Betreiber ist übersichtlich gestaltet. Es gibt die üblichen Self-Services, um die persönlichen Daten und Passwort zu aktualisieren. Die Versicherungsdaten können aktualisiert oder erweitert werden.
Prinzipiell wirkt alles durchdacht und ist fast voll automatisiert. Einziger manueller Vorgang ist die Prüfung des Identitätsnachweises und somit der Flaschenhals. Das haben die Planer des LBA schon vorhergesehen, dass etwas Geduld der User erforderlich ist und einen entsprechenden Hinweis auf dem Dashboard platziert. Durch das hohe Aufkommen an Registrierungsanfragen zu Beginn dauert es aktuell bis man eine eID erhält. In meinem Fall waren es 2 Wochen. Da es eine Übergangsfrist gibt, kann wie bisher weitergeflogen werden bis die eID vom LBA einem Betreiber zugewiesen wurde. Die eID muss am Fluggerät angebracht werden.
Obwohl die Drohnen immer sicherer werden, halte ich prinzipiell eine gewisse Kontrolle sinnvoll, damit nicht jeder unkontrolliert im Luftraum unterwegs sein kann. Bei einigen Punkten würde ich mir etwas Lockerung der Verordnung wünschen. Z.B. bei der Aufnahme des eigenen Hauses, das meistens in einem Wohngebiet steht. Außerdem würde ich mir wünschen, dass auch ohne direkte Sichtkontrolle geflogen werden kann, wenn die Drohne eine automatisierte Return-to-Home-Funktion mit Kollisionserkennung hat. Letztendlich muss jeder das Risiko für seinen Flug einschätzen können und dementsprechend handeln.
Ich denke es wurde ein guter Kompromiss aus Praktikabilität und Bürokratie getroffen. Bei der Identitätsprüfung hätte ich mir eine automatisierte Authentifizierung über die AusweisApp des BSI oder eine App wie Nect gewünscht. Das hätte dem LBA eventuell einiges an Arbeit erspart und die Betreiber hönnten ihre eID sofort erhalten.
Zusammenfassend bin ich mit dem kostenlosen Angebot des LBA zufrieden und rate jedem, der weiterhin legal mit seiner Drohne unterwegs sein will, sich zu registrieren.
Fly safe!
siteadmin
26 Jan 2021Falls ihr auf der Suche nach Haftpflichtversicherungen für Drohnen sein, habe ich hier einen Vergleich gefunden:
https://www.drohnen.de/vergleich-quadrocopter-und-multicopter-versicherungen/